Bundeskabinett beschließt höheren CO2-Preis und Entlastung der EEG-Umlage

 

Im Dezember 2019 einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf eine Erhöhung des CO2-Preises für Brennstoffe sowie auf Entlastungen bei Strompreisen und für Pendler. Wie aus einer heute veröffentlichten gemeinsamen Mittteilung des BMWi und des BMU hervorgeht, hat das Bundeskabinett nun 2 zentrale Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht.

Demnach startet der nationale Emissionshandel nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Das entspricht brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro kWh Erdgas. Ursprünglich war dieser Preis erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Zudem beschloss das Bundeskabinett eine Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV). Damit werden die rechtlichen Voraussetzung geschaffen, um Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einsetzen zu können. Somit könne die EEG-Umlage für betroffene Haushalte und Unternehmen entlastet werden. Die Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages und sollen laut den Ministerien noch vor der Veröffentlichung der EEG-Umlage durch die ÜNB im Oktober in Kraft treten.

 

Den Entwurf der EEV finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/verordnung-zur-aenderung-der-erneuerbare-energien-verordnung-vo-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile


Den Gesetzesentwurf zum Brennstoffemissionshandelsgesetz finden Sie hier: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/behg_entwurf_bf.pdf