ERNEUERBAREN-AUSBAU

Berlin - Union und SPD haben sich auf höhere Ausbauziele für erneuerbare Energien geeinigt. Konkrete Details sollen aber erst im kommenden Frühjahr kommuniziert und beschlossen werden. Bis dahin will die SPD auch einen Vorschlag für eine veränderte Finanzierung vorlegen, da das bisherige Umlageverfahren „mit seinen vielen Ausnahmen zu Unwuchten führt.“
 

Nach wochenlangen Verhandlungen stehen die Eckpunkte der Reformen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fest. Wesentlicher Punkt: in den kommenden Jahren sollen deutlich mehr Wind-, Solar- und Bioenergie zugebaut werden, als dies die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen hatte.
Der Druck, hier noch einmal nachzulegen, war zuletzt immer größerer geworden, unter anderem durch die Einigung der EU-Staaten auf ein höheres EU-Klimaziel. Konkrete Zahlen haben die Koalitionsfraktionen aber noch nicht beschlossen. Diese sollen erst bis Ende März 2021 folgen und dann vom Bundestag beschlossen werden. Vorab soll es noch einmal eine Analyse der Netzkapazitäten geben. Um das Bekenntnis zu höheren Ausbauzielen dennoch verbindlich zu machen, wollen beiden Fraktionen parallel zum Beschluss der EEG-Novelle diese Woche einen Entschließungsantrag vorlegen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte die Einigung ein gutes Ergebnis.  "Der Bundestag hat die Novelle deutlich besser gemacht", sagte sie in Berlin. Schulze hatte zuvor mehrfach höhere Ausbauziele gefordert. Wenn der Strombedarf in Industrie, für Wärme und Mobilität steige, könne das nicht unberücksichtigt bleiben, argumentierte die Ministerin.
 

Regeln für Altanlagen

Ein Knackpunkt in den Verhandlungen waren Regelungen für Wind- und Solaranlagen, die ab 2021 aus der Förderung fallen. Im Vergleich zu den Regierungsplänen gibt es hier einige Änderungen: Ausgeförderte Solaranlagen sollen weiter ihren Strom einspeisen können, auch die Umlagebefreiung für den Eigenverbrauch bleibt. Zentral auch: Es wird keine Pflicht zum Einbau von intelligenten Messsystemen für Altanlagen geben, wie sie das Bundeswirtschaftsministerium gefordert hatte. Die Regelungen sind unbefristet. Das Wirtschaftsministerium soll aber prüfen, inwieweit der Einbau der Messsysteme für neue Kleinanlagen wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Für ausgeförderte Windanlagen wollen Union und SPD die Möglichkeiten des Repowerings verbessern. Anlagen, die sich dennoch nicht ersetzen lassen, können sich im Jahr 2022 in einer eigenen Ausschreibung für eine Förderung bewerben. "Es ist wichtig, dass das, was bereits gefördert wurde, nicht plötzlich abbricht", betonte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Matthias Miersch, in Berlin.
 
Änderungen am Regierungsentwurf der EEG-Novelle gibt es auch beim Thema finanzielle Beteiligung von Kommunen an erneuerbaren Energien vor Ort. Unter anderem ist vorgesehen, dass mehr Gewerbesteueranteile vor Ort verbleiben, etwa im Falle von großen Gesellschaften, die ihren Sitz andernorts haben, damit die Kommune, in der ein Windpark steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft. Das Modell der kommunalen Beteiligung wird zudem auf große Solarparks ausgeweitet. Nicht ganz einfach zu regeln ist offenbar der Plan für Bürgerstromtarife. Weitere Details sollen sich hier erst im Entschließungsantrag finden.

 

Mehr Bioenergie per Auktion

Laut der Einigung werden zudem die Ausschreibungsmengen bei der Bioenergie auf 600 MW pro Jahr erhöht, bei Biomethan bleibt es bei 150 MW. Kleine Bioenergieanlagen bis 500 kW erhalten etwas mehr Vergütung. Bei Biogasanlagen werden zudem die Flexibilitätsregeln abgesenkt. Auch für Gülle- und Altholzanlagen soll es nach Ende der Förderung eine Perspektive geben. Bei der Geothermie ist eine verminderte Degression vorgesehen.

Für schwimmende Solaranlagen und solche auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV) sind Innovationsausschreibungen vorgesehen. Für Solardachanlagen wird die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung wieder auf die derzeit geltende Grenze von 750 kW angehoben. Optional soll die Teilnahme aber ab 300 kW möglich sein. Eigenverbrauch für Dachanlagen außerhalb der Ausschreibung bleibt möglich. Generell wird die Bagatellgrenze, bis zum Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit ist, auf 30 kW angehoben. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte 20 kW vorgesehen. Bei Mieterstrom sollen künftig auch Quartierslösungen möglich sein, auch sind Gewerbesteuerentlastungen für Vermieter vorgesehen. Eine weitere Änderung: Die Pflicht zu eichrechtskonformen Messkonzepten in Unternehmen im Gegenzug für den Erhalt der EEG-Ausnahmen wird um ein Jahr verlängert (energate berichtete).

 

SPD will Umlagesystem ändern

Die SPD-Bundestagsfraktion will mit der Festlegung der Ausbauziele im ersten Quartal auch die Finanzierung der EEG-Umlage angehen. Das aktuelle System führe aufgrund der vielen Ausnahmen zu "Unwuchten", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Miersch. Die Partei strebt ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell an. Das Thema soll ebenfalls in den Entschließungsantrag einfließen. Miersch zeigte sich optimistisch, dass hier bis zur Bundestagswahl eine Lösung gefunden werden könne.

Der Bundestag wird die EEG-Novelle am 17. Dezember verabschieden, einen Tag später soll sie durch den Bundesrat.

Quelle: energate/ Karsten Wiedemann