HOHES TEMPO BEI NEUEN GESETZEN

Berlin (energate) - Frei nach dem Motto "Der Markt wird's schon richten" bemühte sich das politische Berlin in dieser Woche um mehr Wettbewerb im Energiemarkt. Dabei legten sie ein zum Teil ungewohnt hohes Tempo an den Tag. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) etwa schnürte, um Zeit zu sparen, gar ein Bündel aus EEG, KWK- und Energiewirtschaftsgesetz. Die Änderungsvorschläge sollen gesammelt am 9. Mai ins Kabinett, zeigte ein Referentenentwurf aus Altmaiers Haus. Beim EEG will sein Ministerium beispielsweise die Höchstzuschläge bei Solarausschreibungen von 8,91 auf 6,50 Cent/kWh reduzieren. Zeitkritisch ist das, weil die nächsten EEG-Ausschreibungen quasi bevorstehen und die EU-Beihilferechtler ja noch ein Wörtchen mitzureden haben.

Gleiches Recht für alle will der Bundestag auch der Bürgerenergie angedeihen lassen und ihr die bisherigen Sonderkonditionen bei den Wind-Ausschreibungen streichen. Diese sollen befristet außer Kraft gesetzt werden, die Ausschüsse beraten. Noch eine Gesetzesänderung kommt nun: das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG). Das Bundeskabinett hat entschieden, somit sollen ab 2019 die Übertragungsnetzentgelte stufenweise bis 2023 angeglichen werden. Von einem "längst überfälligen Schritt" sprach Ingrid Nestle, energiewirtschaftliche Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Doch offenbar zu spät: denn laut Nestle reicht dieser nicht mehr, um die Netzentgelte noch gerecht zu gestalten.

Laufzeitverlängerung für Atomkraft?

Passend zur Spargelzeit diskutierte der Bund mit Vertretern der Windbranche die Stärkung der Windenergie an Land. Gemäß Koalitionsvertrag solle es hier einen "besseren Interessenausgleich" zwischen Branche, Naturschutz und Anwohnern geben. Branchenvertreter brachten ins Wirtschaftsministerium mehrere Ideen mit, darunter die einer Sonderabgabe von Parkbetreibern an die jeweilige Kommune - eine Art "Windpfennig". Das Ministerium bestätigte zwar den fachlichen Austausch, betonte aber, dass es "derzeit noch keinerlei Festlegungen" des Bundes dazu gebe.

Notfalls können wir uns auch weiter mit Atomkraft versorgen. Denn der Bund denkt darüber nach, Forderungen nach Schadensersatz für entgangene Gewinne durch den Atomausstieg nicht nur mit barer Münze, sondern auch mit einer Verlängerung der Laufzeiten einzelner Kraftwerke zu befriedigen. Zumindest würden unterschiedliche Varianten erörtert. Am Geld sollte es indes nicht scheitern. Allein die Zinsen für brachliegende Mittel des Energie- und Klimafonds (EKF) müssten erheblich sein. Eigentlich sollte der EKF Programme etwa im Bereich Energieeffizienz ankurbeln. Doch obwohl die Programme nur bis 2020 laufen, sind nach zwei Jahren knapp zwei Mrd. Euro "einfach liegen geblieben", monierte die Opposition. Es sei zu bürokratisch, zu unattraktiv in puncto Kosten-Nutzen und - ja, auch das ist noch immer ein Problem in einer digitalisierten Gesellschaft - es gebe zu wenig Informationen darüber.

Quelle: energate/ Daniel Zugehör