Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Mieterstrom

Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat den Weg für Mieterstrommodelle frei gemacht. Es beschloss den Entwurf für ein Mieterstrom-Gesetz, den das Bundeswirtschaftsministerium eingebracht hat (energate berichtete). Das Gesetz will Mietern einen Weg eröffnen, über den sie an der EEG-Förderung für Solarstrom indirekt partizipieren können. "Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Fotovoltaikanlagen vom Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein", erklärte Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Der neue Förderansatz erlaubt es Vermietern, den EEG-geförderten Strom aus der Fotovoltaik-Dachanlage eines Mietshauses ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an dessen Mieter zu verkaufen. Gleichzeitig stellt der Entwurf sicher, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann. Er verbietet eine Kopplung mit dem Mietvertrag.

Allerdings bekommt der Vermieter für die Eigenerzeugung vom Dach nicht die volle EEG-Vergütung, da er auch Erlöse aus dem Stromverkauf an den Mieter erzielt. Dafür werden von der Einspeisevergütung 8,5 Cent/kWh abgezogen. Die Höhe des Förderzuschlags hängt laut Ministerium überdies von der Anlagengröße und dem jährlichen Solarzubau ab. Sie dürfte je nach Anlage zwischen 2,75 und 3,8 Cent/kWh liegen. Der Reststrom wird ins öffentliche Netz eingespeist und regulär vergütet. Ursprünglich war angedacht, dass die Vermieter bis zu 20 Prozent ihres Gesamterlöses aus Mieterstrom generieren können, ohne ihre Gewerbesteuerfreiheit verlieren. Dieser Passus findet sich im Regierungsentwurf nun nicht mehr wieder.
 
Der BDEW hält Mieterstrommodelle für sinnvoll, merkte allerdings an, dass der Regierungsentwurf zu Ungerechtigkeiten führe. Wenige Haushalte würden durch Mieterstrom von den Netzentgelten befreit werden, während viele draufzahlen müssten, warnte BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Er befürchtet, dass es in ausgeprägten Mieter-Städten zu einem "deutlichen Anstieg der Netzentgelte" kommt. Der VKU setzt beim Mieterstrom auf Kooperation mit der Wohnungswirtschaft. Auch er markiert offene Fragen bei der Finanzierungsgerechtigkeit: "Hierfür muss das Umlagen- und Entgeltsystem grundlegend überarbeitet werden, um in Zukunft eine faire Lastenverteilung sicherzustellen." Aus Sicht der Wohnungswirtschaft schöpft der Gesetzentwurf das Potenzial des Mieterstroms nicht aus. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bedauerte, dass die Förderung daran geknüpft wird, dass der Strom in dem Gebäude verbraucht wird, auf dem er erzeugt wird. Ein Quartiersansatz würde Mieterstrom "ein ganz anderes Feld" eröffnen. Der ZIA bemängelt weiter, dass die Gewerbesteuerfrage nicht gelöst sei. Die Einkünfte aus dem Mieterstrom sollten als "unschädliche Nebengeschäfte qualifiziert werden".

Der CDU-Wirtschaftsrat fordert einen Neuansatz. In der jetzigen Form entlaste das Gesetz ausschließlich wenige Mieter von Abgaben und Umlagen. Die Mehrheit, die nicht in Mieterstrommodelle wechseln kann, müsse sich auf höhere Rechnungen einstellen, kritisierte dessen Generalsekretär Wolfgang Steiger. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Julia Verlinden bemängelt, dass die Mieterstromförderung auf Einzel- und Wohngebäude begrenzt wird. Gewerbegebäude auszuschließen sei besonders unsinnig, da Supermärkte, Werkstätten oder Bürogebäude häufig über große Dachflächen verfügen. /gk 

Das Kabinett hat das Mieterstrom-Gesetz beschlossen. (Quelle: IBC Solar AG)