MaKo 2020 kommt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Eilanträge von 15 Stadtwerken gegen die Festlegung "MaKo 2020" durch die Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Das Hauptsacheverfahren dauere aber noch an, teilte die Behörde mit.

15 kommunale Messstellenbetreiber hatten im März Beschwerde gegen die Festlegung der Marktkommunikation 2020 eingelegt, besser bekannt unter der Abkürzung Mako 2020. Sie argumentierten, der Bundesnetzagentur fehle die rechtliche Grundlage für die Festlegung. Mit der Mako 2020 hat die Behörde eine Übergangslösung geschaffen. Sie löst zum 1. Dezember 2019 das bisherige Interimsmodell ab. Demnach werden anstelle der Verteilnetzbetreiber ab Jahresende die Messstellenbetreiber für die Datenaufbereitung und den -versand zuständig sein. Die klagenden Messstellenbetreiber wollen zunächst noch bei dem Interimsmodell verbleiben. Denn sie werden die Aufbereitung und den sternförmigen Versand der Daten zunächst mithilfe ihrer IT vornehmen müssen, da die erste Generation der Gateways dazu noch nicht in der Lage sein wird. Erst 2022 kann dies voraussichtlich durch die zweite Generation der Gateways selbst übernommen werden.

Das Gericht argumentierte, es sei unwahrscheinlich, dass die Belastungen, die mit der Maßnahme einhergingen, nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenen Vorteilen stünden. Auch hätten die Vorgaben für die Messstellenbetreiber keine unbillige Härte zur Folge. Dass die sofortige Umsetzung der angeordneten Maßnahme mit Aufwand und Kosten verbunden sei, entspreche dem Wesen der vom Gesetzgeber angeordneten sofortigen Vollziehung.
 
Das Gericht stellte laut Bundesnetzagentur zudem klar, "dass im Rahmen der im Eilverfahren anzustellenden summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der in der angegriffenen Festlegung getroffenen Vorgabe bestehen." Diese Einschätzung könnte sich auch auf das Hauptsacheverfahren auswirken. Insgesamt haben 15 Unternehmen Beschwerde eingelegt, darunter die kommunalen Netzbetreiber aus Trier, Bochum, Ludwigsburg, Schwäbisch-Hall und Weißenfels. Quelle: energate

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