Mehrwertsteuer Senkung verursacht erheblichen Umsetzungsaufwand

 

Nachdem die Bundesregierung Anfang Juli - gefühlt spontan- eine Mehrwertsteuer-Senkung zum 01. Juli beschlossen hatte, war in den letzten Tagen viel Umstellungsarbeit zu leisten. Besonders bemerkenswert ist, dass auch das zuständige Bundesfinanzministerium offensichtlich von der entfachten Dynamik und Komplexität überrascht wurde.


In der Energiewirtschaft hat sich die Frage, wie die befristete Senkung umgesetzt werden soll, eine Art kleiner Glaubenskrieg entwickelt. Der einen Position, die gültige Mehrwertsteuer zum Tag der Ablesung/Abrechnung für den Gesamtabrechnungszeitraum zu verwenden („Stichtagsmodell“)  stand die Position gegenüber, die Verbräuche zeitanteilig mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätzen zu bewerten („Zeitscheibenmodell“). Während das Bundesfinanzministerium im ersten Konkretisierungsschreiben vom 15.06.2020 noch ausschließlich das Stichtagsmodell als relevant zur Umsetzung bewertete, was relativ klar den Regelungen des EnWG widerspricht, wurde im finalen Schreiben vom 30. Juni (!) beiden Umsetzungsmöglichkeiten grünes Licht gegeben.

 

Die PALMER Gruppe hat ihren Kunden von Anfang die Umsetzung des Zeitscheiben-Modells empfohlen. Aus ganz pragmatischen Gründen: vermutlich hätte sich jeder Rechnungsempfänger nach dem 01. Juli über 16% Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauchszeitraum von in der Regel 12 Monaten gefreut. Umgekehrt ist der Katzenjammer ab 01. Januar 2021 groß, wenn dann alle Rechnungen mit 19% besteuert werden, obwohl bis zu sechs Monate eigentlich dem niedrigeren Satz unterlegen wären.

 

Und jetzt Quizfrage: was spart ein Normalhaushalt mit 3.500 kW/h pro Monat durch die MwSt-Senkung. Antwort: ca. 2,50 EUR!
Kleiner Tip am Rande: vielleicht sollten unsere Regierungsvertreter in Berlin bei ihrem politischen Tagwerk gelegentlich die Frage von Kosten und Nutzen mit in ihre Entscheidungen einbeziehen…