Smart-Meter-Pflicht für 1,3 Millionen Strom-Kunden

Etwa 1,3 Millionen private Haushalte müssen sich mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende" mit intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern, ausrüsten. Diese Pflicht erfasst alle Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, was in etwa drei Prozent der privaten Stromnutzer entspricht. Diese Angaben hat die Bundesregierung jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag gemacht.

 

Das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" wird derzeit im Bundestag beraten und soll eine Vorgabe der EU umsetzen, nach der 80 Prozent der Verbraucher mit intelligenten Mess-Systemen auszustatten sind, sofern eine Analyse zum Ergebnis kommt, dass dies nicht mehr Kosten als Nutzen verursacht. 

 

Die Bundesregierung beziffert die jährlichen Kosten für den Einsatz der Smart Meter auf 20 Euro. Weil nach ihrer Auffassung die Haushalte durch die Mess-Systeme auch Strom sparen, wird bei den gesetzlichen Preisobergrenzen für den Smart-Meter-Einbau jeweils die erwartete Einsparsumme auf den Preis aufgeschlagen: Haushalte mit einem Verbrauch bis zu 2.000 Kilowattstunden sollen durch das Smart Meter drei Euro Stromkosten jährlich sparen, insofern legt der Gesetzentwurf für diese eine Obergrenze von 23 Euro fest.

 

Für Haushalte, die 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden nutzen, soll eine Obergrenze von 30 Euro (zehn Euro Einsparung plus 20 Euro Kosten) gelten, bei 3.000 bis zu 4.000 Kilowattstunden wird mit einer Einsparung von 20 Euro pro Jahr gerechnet, die Preisobergrenze liegt somit bei 40 Euro, bei 4.000 bis 6.000 Kilowattstunden gilt eine Obergrenze von 60 Euro und bei über 6.000 Kilowattstunden sind es 100 Euro.

 

Auch wenn das Gesetz bei Stromkunden bis 6.000 Kilowattstunden keinen "flächendeckenden Pflichteinbau" vorsieht, räumt die Bundesregierung ein, dass die Verbraucher auch gegen ihren Willen für Smart Meter zur Kasse gebeten werden können. Dies sei dann der Fall, wenn der Eigentümer die Liegenschaft mit den Mess-Systemen modernisiert. Dies sei auch gegen den Willen der Verbraucher möglich, für die allerdings keine Mehrkosten entstehen dürfen, so die Bundesregierung. Gegen den Willen der Haushalte kann auch der jeweils zuständige Mess-Stellenbetreiber intelligente Mess-Systeme einbauen, er muss dann nur die Preisobergrenzen einhalten. Wie stark die Mess-Unternehmen diese letzte Option nutzen werden, ist "schwer prognostizierbar", räumt die Bundesregierung in der Antwort ein.

 

Die Grünen bezweifeln in ihrer Anfrage die Kostenannahmen. So gebe es die Befürchtung, dass zusätzliche, die Preisobergrenzen übersteigende Kosten dann auf die Netzentgelte verlagert werden. Die Stromkunden würden dann auf diesem Wege indirekt zur Kasse gebeten.

 

Quelle: Bundesverband der Energiemarktdienstleister e. V., www.bemd.de