Stratmann: "Das Marktstammdatenregister wird Prozese vereinfachen."

Wie die Umsetzung laufen wird und was die Ziele sind, beschreibt Peter Stratmann, Referatsleiter IT-gestützte Datenverarbeitung, Wahrnehmung der Aufgaben nach dem EEG, in der Bundesnetzagentur.

 

"Anfang Juli 2017 wird das Marktstammdatenregister den Betrieb aufnehmen. Damit entsteht ein Zentral-Register für den deutschen Energiemarkt. Alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und alle Akteure des Strom- und Gasmarktes werden sich darin eintragen. Die Eintragungen werden transparent gemacht und über eine eindeutige Nummer identifizierbar sein.

 

Das Register wird nicht nur die Energiestatistik auf eine neue Basis stellen. Auch die Abwicklung zahlreicher energiewirtschaftlicher Prozesse wird sich deutlich vereinfachen und jedenfalls an Klarheit zunehmen, weil es im Rahmen sämtlicher Kommunikation einfacher werden wird, genau zu benennen, um wen und um welche Anlagen es gerade geht. Zum Teil ist das auch heute schon möglich: So ist beispielsweise für die Marktkommunikation ein Nummernsystem eingeführt (Marktpartner-ID); viele EE-Anlagen tragen einen 'EE-Anlagenschlüssel'; Acer vergibt Codes und in der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur haben viele Stromerzeugungsanlagen ebenfalls eine Nummer. Alle diese Nummern werden im MaStR zusammengeführt und sind dort einzutragen.

Vor der eigentlichen Inbetriebnahme des Registers für jedermann beginnt im Mai 2017 die Aufnahme aller Netzbetreiber. Sie werden von der Bundesnetzagentur durch eine Mail aufgefordert, sich in einem Darknet zu registrieren: Das MaStR wird in dieser Zeit nicht öffentlich sichtbar sein und nur über den entsprechenden Link erreichbar sein. Dieser Vorlauf ist erforderlich, weil die Netzbetreiber vollständig und fehlerfrei im Register eingetragen sein müssen, damit sich ab Juli alle Anlagendaten auf die Netzbetreiber beziehen können und damit die Netzbetreiber die Daten zu allen Anlagen prüfen müssen. Ab Juli sind dann alle anderen Marktakteure verpflichtet, sich ins MaStR einzutragen. Dies gilt insbesondere für die knapp anderthalb Mio. Anlagenbetreiber, die sich selbst auch dann im MaStR registrieren müssen, wenn sie bereits in anderen Registern der Bundesnetzagentur geführt werden. Die Bundesnetzagentur aktualisiert, plausibilisiert und vereinheitlicht derzeit die Daten aller erneuerbaren und konventionellen Anlagen. Die wesentlichen Daten der allermeisten Anlagen können darum von Anfang an im Register verzeichnet sein. Damit kann das Register nach dem Start im Juli sofort für statistische Zwecke genutzt werden.

Weil der Informationsbedarf zu den Anlagen deutlich gestiegen ist, müssen allerdings zu sämtlichen Bestandsanlagen zahlreiche Daten nachgetragen werden, die heute in keinem Register enthalten sind. Auch deswegen muss jeder Anlagenbetreiber einmal ins Register schauen und neben seiner Anmeldung auch die Verantwortung für die Daten seiner Anlagen übernehmen. Nur wer nach der zweijährigen Übergangsfrist diesen Prozess durchlaufen hat, bekommt weiter die Förderung nach dem EEG und dem KWKG ausgezahlt. Das neue Register wird alle Akteure vor Herausforderungen stellen. Der Aufwand wird sich gelohnt haben, wenn sich später daraus für viele alltagsrelevante Aufgaben spürbare Vereinfachungen ergeben haben. Der Aufwand resultiert zu einem nennenswerten Teil daraus, dass das Register erst im Jahr 17 der Energiewende startet - und nicht im Jahr eins. Die Details des MaStR sind in einer jahrelangen Markt-Konsultation erarbeitet worden. Die Konsultationsdokumente sind unterwww.bnetza.de/mastr veröffentlicht."

 

Quelle:

www.energate.de

Peter Stratmann