Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und PV-Anlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute (12.04.2018) die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt. "Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann", erklärte BNetzA-Präsident Jochen Homann. Gemäß Mitteilung wurden 32 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 210 MW erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,67 Cent/kWh. In der letzten reinen PV-Ausschreibung lag dieser bei 4,33 Cent/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 3,96 Cent/kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,76 Cent/kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich 5 in einem Umfang von 31 MW auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und 3 mit einem Umfang von 17 MW in Baden-Württemberg.

In dem Ausschreibungsverfahren wurden die sog. Verteilernetzausbaugebiete als Instrument eingeführt. Diese Sonderregelung hatte keine erheblichen Auswirkungen auf die erfolgreichen Projekte, so die BNetzA. Die meisten Zuschläge befinden sich in den Verteilernetzausbaugebieten. Die bei der BNetzA eingegangenen Gebote hatten ein Volumen von 395 MW. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 MW doppelt überzeichnet. Der mengengewichtete Gebotswert betrug für Solaranlagen 4,82 Cent/kWh und für Windenergieanlagen an Land 7,23 Cent/kWh.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, erklärte: "Das Ergebnis dieser gemeinsamen Ausschreibung zeigt, dass die Solarenergie in Deutschland derzeit sehr wettbewerbsfähig ist. Wir brauchen insgesamt einen ausgewogenen Mix der erneuerbaren Erzeugungstechnologien.“

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