Lieferanten lenken bei modernen Messeinrichtungen ein

Düsseldorf (energate) - Die überwiegende Mehrheit der Lieferanten ist bereit, die Kosten für eine moderne Messeinrichtung beim Endkunden mit abzurechnen. Diese Erfahrung hat Bernd Wiesmann, Regulierung Netzzugang, beim Konzern Innogy gemacht, wie er auf der "Jahrestagung Zähl- und Messwesen aktuell" in Düsseldorf berichtete. Meist überwiege das Interesse, den Kunden durch eine separate Rechnung in Höhe von 20 Euro "nicht aufzustören", erläuterte Wiesmann. In den Fällen, wo sich ein Lieferant bisher geweigert hat, rechnet Innogy mit dem Anschlussnehmer direkt mit einer Papierrechnung ab.

Die Branche streitet schon lange darum, wer wem was beim Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Zähler zahlt. Die Bundesnetzagentur hat sich aus diesem Disput herausgehalten und im Lieferantenrahmenvertrag keine Regeln aufgestellt (energate berichtete). Oder wie es Wiesmann ausdrückte: "Die Bombe ist gekommen, aber es stand nichts drin". Innogy nutzt den vom BNE heftig kritisierten Mustervertrag der Verbände BDEW/VKU, "heilt diesen aber mit einer Ergänzung", so Wiesmann. Dies schränke das Wahlrecht nach den Vorgaben der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) nicht ein.
 
Auch Jost Eder, Rechtsanwalt bei der Kanzlei BBH, hätte sich konkrete Hinweise von der Bundesnetzagentur gewünscht. "Wir haben mehrere Anrufe von Netzbetreibern in der Woche erhalten: Der Lieferant will nicht unterschreiben, was soll ich tun?", so Eder. BBH hat inzwischen ein eigenes Vertragsmuster erarbeitet, das beide Seiten überzeugen soll. Auch nach Erfahrung der Kanzlei ist die überwiegende Zahl von Lieferanten bereit, die moderne Messeinrichtung mit abzurechnen. Nicht zuletzt, weil die Preise vergleichbar mit den Ferrariszählern sind. Zu bedenken gab Eder aber, dass der Vorsteuerabzug nicht ganz unproblematisch sei.

Einheitliche Frist für moderne Messeinrichtungen

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber haben Einbaupflichten für moderne Messeinrichtungen und später auch für intelligente Messsysteme zu erfüllen, damit sie ihre Grundzuständigkeit nicht verlieren. Innerhalb von drei Jahren müssen zehn Prozent der Ausstattungsvorgaben erfüllt sein. "Wir haben uns für eine pauschale Frist zum 30. Juni 2020 entschieden, damit diejenigen die sich früh angemeldet haben, keinen Nachteil haben", erläuterte Kristina Heitmann, Referentin der Bundesnetzagentur, auf der Veranstaltung. Fast alle Netzbetreiber hatten sich bis zum Stichtag am 30. Juni 2017 als grundzuständiger Messtellenbetreiber angemeldet (energate berichtete). Wann und wie die Pflichten für die intelligenten Messsysteme kommen, konnte Heitmann nicht beantworten: "Ich bitte um Geduld, wir können hier noch nichts sagen." Die Branche wartet nach wie vor darauf, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) drei unabhängige Gateway-Hersteller zertifiziert, damit der Rollout starten kann. /mt  

Quelle: energate/ Michaela Tix